Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens Mr. Shirt Eifelwerbung · Saarstr. 24 · 54634 Bitburg · Inh. Frank Schmitt
§ 1 Geltung
I. Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit für alle Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur durch die schriftliche Bestätigung des Verkäufers wirksam.
II. Unsere Angebote einschließlich der Lieferzeiten sind freibleibend. Soweit nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Versand und sind in netto EUR angegeben. An Angeboten, Zeichnungen, Entwürfen usw. behält die Firma Eifelwerbung das Eigentums – und Urheberrecht. Die Angebote und Entwürfe usw. dürfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverzüglich zurück zu geben. Für Muster, Skizzen und Entwürfe, die vom Besteller ausdrücklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller über. Elektrische Zuleitungen, Gerüstbau-, Maurer-, Maler-, Fundament-, Abdichtarbeiten. Notwendige Hebewerkzeuge, Hubwagen, Kräne, etc. sind vom Auftraggeber zu stellen.
§ 2 Vertragsabschluß
I. Die im Internet, in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen und die mit einem sonstigen Angebot gemachten Produktbeschreibenden Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maß -, und Leistungsdaten sowie Angaben in Bezug auf die Verwendbarkeit sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Dies gilt insbesondere für den Fall von Änderungen und Verbesserungen, die dem technischen Fortschritt dienen. Geringe Abweichungen von solchen Produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung des Vertrages, sofern sie für den Käufer nicht unzumutbar sind.
II. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
III. Der Firma Eifelwerbung ist es nicht möglich, sämtliche von Kunden gestaltete oder angelieferte Druckmotive vorab auf etwaige Rechtsverletzungen zu prüfen. Wir behalten uns dennoch vor, eingegangene Bestellungen abzulehnen, wenn im Rahmen des Bestellprozesses bekannt wird oder der Verdacht entsteht, dass durch ein Druckmotiv Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften verletzt werden. Der Auftraggeber versichert uns, dass die von ihm gelieferten Entwürfe, Grafiken oder Bildinhalte keine Lizenzen, Patente, Markenrechte oder sonstige Urheberrechte Dritter verletzen. Eine entsprechende Untersuchung durch uns findet nicht statt. Im Falle einer Verletzung stellt uns der Auftraggeber von eventuellen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten frei.
§ 3 Liefermodalitäten
I. Sollten verbindlich oder unverbindlich Liefertermine- oder fristen vereinbart worden sein, so bedürfen diese der Schriftform.
II. Beruhen Liefer- oder Leistungsverzögerungen auf höherer Gewalt oder auf Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, so hat der Verkäufer auch die Überschreitung verbindlich vereinbarter Fristen und Termine nicht zu vertreten. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung auf die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Gerät der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, sofern der Verzug nicht auf Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht. Die Leistungspflicht des Verkäufers tritt nur vorbehaltlich der Selbstbelieferung des Verkäufers durch den Hersteller ein.
III. Der Verkäufer ist zu Teilleistungen und Teillieferungen berechtigt.
§ 4 Preise
I. Alle Preise verstehen sich sofern nicht anders gekennzeichnet exklusive der jeweiligen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen und Lieferungen werden gesondert berechnet.
II. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 5 Montage
I. Bei übernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verzögerungen durchgeführt werden können.
II. In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umstände, Verzögerungen eintreten oder zusätzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.
III. Evtl. erforderliche Fremdleistungen können vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.
§ 6 Gefahrübergang
I. Die Transportgefahr trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt, an dem der Kaufgegenstand an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
§ 7 Gewährleistung, Ausschluss von Gewährleistung
I. Wir gewähren auf alle Produkte eine Mindestgarantiezeit von 6 Monaten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
II. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefer- oder Leistungsdatum. Werden Betriebs – oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
III. Ansprüche des Käufers auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche, nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung anzeigt. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378 HGB bleiben hiervon unberührt.
IV. Im Falle der Mangelhaftigkeit eines Kaufgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir zu einer, bis zu zweimalig wiederholbaren, Nachbesserung des betreffenden Gegenstandes oder nach unserer Wahl zur Nachlieferung berechtigt. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu verlangen. Im Falle der Mitteilung des Käufers, dass der Kaufgegenstand nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt der Verkäufer die Vorlage der Rechnung und ggf. einer Kopie des Lieferscheins. Der Kaufgegenstand muss in Originalverpackung und ggf. mit Produktbeschreibung bei Eifelwerbung, Kyllburg eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungen in Kraft. Bezüglich aller Verschleißteile, wie Druckknöpfe, Farbbänder, Tonermaterialien usw. sowie bei unsachgemäßer Handhabung oder Öffnung des Kaufgegenstandes sowie bei Fremdeingriffen in denselben sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
V. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
VI. Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Eifelwerbung die Überprüfung des fehlerhaften Kaufgegenstandes zu gestatten. Verweigert der Käufer die Überprüfung wird dieser von der Gewährleistung befreit.
VII. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Verkauft der Käufer einen von uns bezogenen Kaufgegenstand an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/ oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche an uns zu verweisen. Ist der Käufer Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
VIII. Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung verursacht werden und Schäden, die durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag, Sturm, Wasser; durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile und durch unsachgemäße Behandlung entstehen.
IX. Material- oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelrüge.
X. Stoffbanner, Fahnen, der Witterung ausgesetzte Digitaldrucke, etc. sind nach Inbetriebnahme außerhalb jeglicher Gewährleistung.
XI. Vom Kunden zur Veredelung angelieferte Textilien sind von der Gewährleistung ausgeschlossen!
§8 Sachmängelhaftung
I. Der Käufer ist nach Erhalt der Ware zu unverzüglicher Überprüfung verpflichtet (§ 377 HGB). Sichtbare oder bei zumutbarer Überprüfung feststellbare Mängel sind längstens innerhalb von 10 Tagen nach dem Empfangstag schriftlich geltend zu machen. Sonstige (verdeckte) Mängel sind im kaufmännischen Geschäftsverkehr binnen 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Im übrigen verjähren Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln in zwei Jahren ab Auslieferung.
II. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachlieferung oder zur Mängelbeseitigung berechtigt. Ist weder Nachlieferung noch Mängelbeseitigung möglich, ist der Käufer zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt berechtigt (§ 441 BGB).
III. Weitergehende Ansprüche des Käufers – insbesondere vertragliche und außervertragliche Schadenersatzansprüche – sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers. Im übrigen sind etwaige Ansprüche auf Schadenersatz bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Folgen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und auf vorhersehbare typische Schäden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Empfängers (z. B. höhere Versicherungsprämie u.a.). Soweit Schadenersatzansprüche des Käufers unter den Deckungsbereich unserer Betriebshaftpflichtversicherung fallen, sind etwaige Ersatzansprüche unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen auf die jeweilige Deckungssumme beschränkt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
I. Wir behalten uns das Eigentum an allen Kaufgegenständen bis zur Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor und zwar auch insoweit, als es sich um Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen handelt. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche an uns ab.
II. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Käufer uns sofort und umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte aufmerksam zu machen.
§ 10 Haftungsbeschränkungen Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen dessen Erfüllungs – bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§ 11 Gerichtsstand, Rechtsordnung
I. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand (Kyllburg). Dies gilt auch, sofern Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
II. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des einheitlichen Kaufgesetzes und des Uncitral-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen den Parteien nicht.
§ 12 Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.